Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV
18.01.2012
Das Landesamt für Umwelt hat seine Vollzugshinweise neugefasst, um die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Abarbeitung offener Begleitschein-Datensätze aus dem eBegleitscheinverfahren abzumildern (Abschnitt C). Die neue Regelung gilt bis 31.3.2012. Die Vollzugshinweise finden sich auf der Homepage des LfU unter der Rubrik "Zentrale Stelle Abfallüberwachung / Abfallnachweisverfahren eANV"
