Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen

05.12.2011

Der Bundesrat hat am 25.11.2011 über Änderungen zur Bioabfallverordnung entschieden. Mit der Beschlussfassung gingen insgesamt 28 Änderungen einher, die von den Ausschüssen für Agrar und für Umwelt ebenso kurzfristig wie überraschend eingebracht wurden. Für die Verwertung von Kompost und von Gärprodukten ergeben sich daraus erhebliche Nachteile. Die beiden gravierendsten Punkte sind die Pflicht zur Bodenuntersuchung vor der Erstaufbringung auf Flächen, sowie der Ausschluss von Bioabfallkompost (Biotonne) auf Feldgemüseanbauflächen.