
19.06.10
Nachdem vor einigen Wochen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die von der Staatsregierung geplante Privatisierung der Anlagenüberwachung in einem Urteil gekippt hat, hat das Bayerische Finanzministerium schnell reagiert: In einer am 27. Mai veröffentlichten und zum 1. Juni in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses werden nun verbindliche Gebühren in nicht unerheblicher Höhe für die Überwachung von BImSchG-Anlagen in Bayern vorgeschrieben. Der VBS hat sich bereits mit der vbw und anderen betroffenen Verbänden in Verbindung gesetzt, um gemeinsam gegen diese überzogenen Gebühren vorzugehen.
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Kreislaufwirtschaft und Städtereinigung
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