VBS Verband der bayerischen Versorgungsunternehmen e.V.

19.06.10

Anlagenüberwachung: Neue Gebührenordnung seit 01. Juni 2010

Nachdem vor einigen Wochen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die von der Staatsregierung geplante Privatisierung der Anlagenüberwachung in einem Urteil gekippt hat, hat das Bayerische Finanzministerium schnell reagiert: In einer am 27. Mai veröffentlichten und zum 1. Juni in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses werden nun verbindliche Gebühren in nicht unerheblicher Höhe für die Überwachung von BImSchG-Anlagen in Bayern vorgeschrieben. Der VBS hat sich bereits mit der vbw und anderen betroffenen Verbänden in Verbindung gesetzt, um gemeinsam gegen diese überzogenen Gebühren vorzugehen.

 

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