
08.05.10
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vor kurzem ein schon länger erwartetes Urteil zur Privatisierung der Anlagenüberwachung gesprochen. Es ging darin um die Grundsatzfrage, ob der Staat im Normalfall (von Ausnahmen abgesehen) zur Überwachung der immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen private Sachverständige einschalten und dann die entstehenden Kosten auf die Anlagenbetreiber überwälzen kann. Wir hatten unsere Mitglieder regelmäßig über diese Thematik informiert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Sinne der Privatwirtschaft entschieden und damit die frühzeitig vom VBS (siehe VBS-Pressemitteilung vom 6. März 2008) und anderen Verbänden geäußerte Rechtsauffassung geteilt. Mit dem Urteil wurde nun auch der letzte der verschiedenen Ansätze, die das Bayerische Umweltministerium dazu in den vergangenen Jahren beschritten hat, für rechtswidrig erklärt. Vor kurzem ist das Urteil rechtskräftig geworden.
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Kreislaufwirtschaft und Städtereinigung
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